Brandschutzbeauftragter
Was macht ein Brandschutzbeauftragter?
Im Arbeitsschutzgesetz (§ 10 ArbSchG ) ist festgelegt, dass Arbeitgeber je nach Art des Betriebes, der Tätigkeit und der Zahl der Mitarbeiter Sicherheitsvorkehrungen für einen Notfall zu treffen haben. Dazu gehören der Brandschutz, Maßnahmen zur Evakuierung und zur Ersten Hilfe. Laut dem Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber die nötigen Maßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich ermitteln und festlegen. Der Brandschutzbeauftragte berät und unterstützt den Arbeitgeber dabei.
Zwingend erforderlich ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten nur, wenn er baurechtlich oder in einer entsprechenden Bauvorschrift, beispielsweise für Sonderbauten (§ 68 Abs. 1 Satz 3) gefordert ist.
Brandschutzbeauftragte haben die Aufgabe, während des Betriebes die Einhaltung des Brandschutzkonzeptes und der Brandschutzanforderung zu überwachen. Werden Mängel bemerkt, muss er diese dem Betreiber melden. Sinnvoll ist es, die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten schriftlich festzuhalten. Der Name des oder der Brandschutzbeauftragten sind der überwachenden Behörde auf Verlangen mitzuteilen. Eine Brandschutzbeauftragte oder ein Brandschutzbeauftragter kann auch für mehr als ein Objekt benannt werden.
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