Brandschutzbeauftragter

Die gesetzlichen Regelungen für Arbeitssicherheit schreiben vor, dass jeder Betrieb einen Brandschutzbeauftragten zu stellen hat, der sich um folgende Belange des Brandschutzes innerhalb des Betriebes zu kümmern hat. Sein Aufgabenspektrum:

  • Beraten unter dem Gesichtspunkt des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes bei
    • Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen,
    • Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
    • Gestaltung der Arbeitsplätze und des Arbeitsablaufs.
  • Durchführung von Brandrisikoanalysen
  • Regelmäßiges Begehen aller Arbeitsbereiche – auch Büros und Lager – zur Ermittlung von Brandgefahren
  • Mängel im vorbeugenden Brandschutz den verantwortlichen Vorgesetzten mitteilen und Maßnahmen ur Mängelbeseitigung vorschlagen
  • Ursachen von Bränden untersuchen, die Untersuchungsergebnisse auswerten und Maßnahmen u verbesserter Brandverhütung vorschlagen
  • Ausbilden, informieren und motivieren, so dass sich jeder Beschäftigte entsprechend verhält und in der Lage ist, zweckmäßige Hilfe zu leisten.

Wenn Sie in Ihrem Betrieb niemanden benennen können oder wollen, der die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten wahrnimmt, dann besteht die Möglichkeit, dass die Hubert Hagenkordt GmbH als Dienstleister diese Aufgabe für Sie warnimmt.

Wir würden uns freuen für Sie diese Tätigkeit übernehmen zu dürfen und Ihren Betrieb durch unsere langjährige Erfahrung sicherer zu machen.

 

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