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BrandschutzbeauftragterDie gesetzlichen Regelungen für Arbeitssicherheit schreiben vor, dass jeder Betrieb einen Brandschutzbeauftragten zu stellen hat, der sich um folgende Belange des Brandschutzes innerhalb des Betriebes zu kümmern hat. Sein Aufgabenspektrum:
Wenn Sie in Ihrem Betrieb niemanden benennen können oder wollen, der die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten wahrnimmt, dann besteht die Möglichkeit, dass die Hubert Hagenkordt GmbH als Dienstleister diese Aufgabe für Sie warnimmt. Wir würden uns freuen für Sie diese Tätigkeit übernehmen zu dürfen und Ihren Betrieb durch unsere langjährige Erfahrung sicherer zu machen.
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